Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für den Internetauftritt der Freiwilligen Feuerwehr Markgröningen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit steht aktuell nicht in Leichter Sprache zur Verfügung.

Die Freiwillige Feuerwehr Markgröningen ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.feuerwehr-markgroeningen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
  • Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden.
  • Bilder: Diese sind, sofern sie älter als das Jahr 2022 sind, teilweise nicht mit einer Alt, also einer Bildbeschriftung ausgestattet.
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Fehlende Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache.
  • Automatisch generierte PDF-Dateien, die auf der Webseite über den Button „PDF speichern“ heruntergeladen werden können.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
  • Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Oktober 2022 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Bewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Freiwillige Feuerwehr Markgröningen Hohe Anwande 1 71706 MarkgröningenTelefon: 07145 / 9625-0

Fax: 07145 / 9625-20 info [at] feuerwehr-markgroeningen . de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Freiwillige Feuerwehr Markgröningen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Freiwillige Feuerwehr Markgröningen nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Stadtverwaltung Markgröningen Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Stadtverwaltung Markgröningen können Sie wie folgt erreichen:

Stadt Markgröningen

Marktplatz 1 71706 Markgröningen

Telefon: 07145 / 13-0 info [at] markgroeningen . de Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.